1.
Abschluss des Reisevertrags
Die Anmeldung kann bei Ihrem Reisebüro oder direkt beim Reiseveranstalter
(RV) erfolgen.
Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem RV den Abschluss eines Reisevertrags
verbindlich an. Die Anmeldung erfolgt für den Anmeldenden und
alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren
Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen
einsteht. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den RV mit Zusendung
der Reisebestätigung, zustande. Enthält die Reisebestätigung
dem Reisenden zumutbare Abweichungen von der Anmeldung, so ist RV
10 Tage an das neue Angebot gebunden. Der Reisevertrag kommt auf
der Grundlage des neuen Angebotes zustande, wenn das Angebot innerhalb
dieser Frist angenommen wird.
2.
Zahlungsbedingungen
Mit Vertragsschluss wird gegen Aushändigung der Reisebestätigung
und des Sicherungsscheins eine Anzahlung in Höhe von 20% des
Reisepreises fällig. Die Restsumme wird 4 Wochen vor Reisebeginn
fällig, nach deren Eingang Sie Ihre Reiseunterlagen umgehend
erhalten. Diese Regelung garantiert Ihnen den rechtzeitigen Erhalt
Ihrer Reiseunterlagen per GPS. Wird die Zahlungsfrist von 4 Wochen
nicht eingehalten, ist der RV berechtigt, die gesonderte Zustellung
Ihrer Unterlagen in Höhe von EUR 36 in Rechnung zu stellen.
Bei Buchung innerhalb von 35 Tagen vor Reiseantritt, wird der gesamte
Reisepreis sofort mit der Anmeldung gegen Aushändigung der
Reisebestätigung und des Sicherungsscheins fällig.
3.
Leistungen
Für die Reiseleistungen sind grundsätzlich die Leistungsbeschreibungen
im Katalog des Reiseveranstalters, sowie die hierauf bezugnehmenden
Angaben in der Reisebestätigung maßgeblich. Der RV behält
sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen
und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung
der Prospektangaben zu erklären, über die der Reisende
selbstverständlich vor der Buchung informiert wird. Zusätzliche
Vereinbarungen, die den Umfang der vertraglichen Leistungen erweitern,
sind vom RV ausdrücklich zu bestätigen. Leistungen, die
vom Kunden nicht in Anspruch genommen werden, können im Allgemeinen
nicht erstattet werden.
4.
Leistungs- und Preisänderung
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von
dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrags, die nach Vertragsabschluß
notwendig werden und die nicht vom RV wider Treu und Glauben herbeigeführt
wurden, sind gestattet, wenn die Änderungen oder Abweichungen
nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise
nicht beeinträchtigen. Aufgrund langfristiger Planungen behält
sich der RV das Recht vor, Fluggesellschaften, Beherbergungsbetriebe
in derselben Kategorie oder Rundreiserouten zu ändern, falls
dies aus operationellen und organisatorischen Gründen nötig
sein sollte. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben
unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln
behaftet sind. Der RV ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen
oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
Boomerang Reisen behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten
Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder
der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren
entsprechend wie folgt zu ändern. Erhöhen sich die bei
Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten,
insbesondere die Treibstoffkosten, so kann der Reisepreis nach Maßgabe
der nachfolgenden Berechnung erhöht werden:
a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann vom
Kunden der Erhöhungsbetrag verlangt werden.
b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen
pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten
durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels
geteilt. Der sich so ergebende Erhöhungsbetrag für den
Einzelplatz kann vom Kunden verlangt werden.
Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben
wie Hafen- oder Flughafengebühren uns gegenüber erhöht,
so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag
heraufgesetzt werden.
Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss
und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die
zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss
noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für uns nicht
vorhersehbar waren.
Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises
werden wir Sie unverzüglich informieren. Preiserhöhungen
ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen
von mehr als 5% sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag
zurück zu treten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen
Reise zu verlangen, wenn Boomerang Reisen in der Lage ist, eine
solche Reise ohne Mehrpreis aus dem Angebot anzubieten. Die Rechte
sind vom Kunden unverzüglich nach Erklärung der Preiserhöhung
geltend zu machen.
5.
Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen und Ersatzpersonen
a) Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten.
Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung
beim RV. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt
er die Reise nicht an, so kann der RV Ersatz für die getroffenen
Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Für
die Annullierung von Festanmeldungen gelten die nachstehenden Sätze
im Verhältnis zum Reisepreis laut Reisebestätigung. Bei
allen Stornos:
bis
30 Tage vor Reiseantritt 15%
ab 29 - 22 Tage vor Reiseantritt 20%
ab 21 -15 Tage vor Reiseantritt 30%
ab 14 - 7 Tage vor Reiseantritt 55%
ab 6 Tage vor Reiseantritt 65%
ab 2 Tage vor Reiseantritt 80%
Der
Ersatzanspruch ist unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendung
und der möglichen anderweitigen Verwendung pauschalisiert.
Dem Kunden bleibt unbenommen, nachzuweisen, dass kein oder wesentlich
geringere Kosten entstanden sind, als in den vorgenannten Pauschalen
ausgewiesen sind.
b) Bei Free and Easy, Flag, Big 4 und Best Western Hotelgutscheinen
erheben wir bei Rücktritt von der Buchung eine Gebühr
von EUR 26,- pro Gutschein. Bei Erstattung nicht genutzter Gutscheine
wird eine Bearbeitungsgebühr von EUR 26,- pro Buchungsvorgang
erhoben.
c) Bei Mietwagen erheben wir eine Gebühr von EUR 26,- pro Gutschein
bis 1 Tag vor Reisebeginn.
d) Umbuchung durch den Reisenden: Bei bereits von uns bestätigten
Buchungen, bei individuell ausgearbeiteten Reisen und bei Anschlussprogrammen
werden auf Kundenwunsch Umbuchungen vorgenommen (z.B. anderes Hotel,
andere Mietwagenkategorie, anderer Reisetermin, etc.). Pro Umbuchungsvorgang
wird eine Umbuchungsgebühr in Höhe von EUR 25.- pro bereits
bestätigter, jetzt geänderter Position zuzüglich
der notwendigen Fax-, und Telefongebühren in Rechnung gestellt.
e) Ersatzpersonen: Bis zum Reisebeginn kann der Kunde verlangen,
dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem
Reisevertrag eintritt, sofern dem keine besonderen Gründe entgegenstehen.
Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende
dem RV als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch
den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
6.
Rücktritt und Kündigung durch den RV
Der RV kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag
zurücktreten oder diesen nach Antritt der Reise kündigen:
1.) Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung
der Reise trotz Ermahnung nachhaltig stört oder sich vertragswidrig
verhält. Der RV behält jedoch den Anspruch auf den Reisepreis.
Evtl. Mehrkosten durch den Rücktransport trägt der Störende
selbst. Der RV muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen,
sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderen
Verwendung nicht in Anspruch genommener Leistungen erlangt werden,
einschließlich eventueller Erstattungen durch Leistungsträger.
2.) Bis 2 Wochen vor Reiseantritt, wenn die ausgeschriebene oder
behördlich festgesetzte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht
wird, und wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende
Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen worden ist. In
diesem Fall ist der RV verpflichtet, Sie unverzüglich nach
Eintritt für die Voraussetzungen der Nichtdurchführung
der Reise aufgetretenen Gründe, in Kenntnis zu setzen und Ihnen
die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten.
Sie erhalten den eingezahlten Reisepreis umgehend zurück.
3.) Bis 4 Wochen vor Reiseantritt, wenn die Durchführung nach
Ausschöpfung aller Möglichkeiten für den RV deshalb
nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für die Reise
so gering ist, daß die für den RV im Falle einer Durchführung
der Reise entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen
Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würde. Wird
die Reise aus diesem Grund abgesagt, so erhält der Kunde den
eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Zusätzlich
wird Ihm sein Buchungsaufwand pauschal erstattet, sofern er von
einem Ersatzangebot, des RV, keinen Gebrauch macht.
7.
Versicherungen
Empfehlenswert ist der Abschluss einer Reiserücktrittskosten-,
Reisegepäck-, Reiseunfall- und Reisekran-kenversicherung. Die
empfohlenen Versicherungen können Sie beim Reisebüro oder
beim RV abschließen.
8.
Haftung
1.) Der RV haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen
Kaufmanns für:
- die gewissenhafte Reisevorbereitung
- die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger
- die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen gemäß Ziff.3
- die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten
Reiseleistungen, unter Berücksichtigung der jeweiligen Orts-
und Landesüblichkeit.
2.) Der RV haftet für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung
vertrauten Person. Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich
zu dieser eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und dem
Reisenden hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis
ausgestellt, so kann es sich um eine Fremdleistung handeln.Der RV
haftet in diesem Fall nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung
selbst. Ein etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den
Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmen, auf die der Reisende
ausdrücklich hingewiesen wird und die Ihm auf Wunsch zugänglich
gemacht werden.
3.) Der Reiseveranstalter haftet nicht wenn die Reise durch höhere
Gewalt, Naturkatastrophen, Flugzeugabstürze, Fluglinienkonkurse
oder Terroranschläge verzögert wird, nicht mehr durchführbar
oder nur noch bedingt durchführbar ist. Es treten die Bedingungen
wie bei Punkt 5a in Kraft.
4.) Boomerang Reisen erfüllen die Bonitätskriterien des
Deutschen Reisepreissicherungs Verein (DRS).
9.
Beschränkung der Haftung
Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters auf Schadensersatz
für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist
auf den dreifachen Reisepreis beschränkt:
a) soweit der Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig
herbeigeführt worden ist.
b) soweit der RV für einem dem Reisenden entstehenden Schaden
allein wegen des Verschuldens eines Leistungträgers verantwortlich
ist.
Ein Schadensersatzanspruch gegenüber dem RV ist insoweit beschränkt,
als aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger
zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadenersatz
gegen die Leistungsträger ebenfalls nur unter bestimmten Voraussetzungen
oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann. Dies gilt
nicht für Körperschäden, hier ist die Haftung unbegrenzt.
10.
Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Sie müssen Ihre Ansprüche mit Ausnahme von Schadensersatzansprüchen
aus Verletzung von Verkehrssicherungspflichten innerhalb eines Monats
nach dem vertraglich vereinbarten Rückkehrdatum bei dem RV
Boomerang Reisen GmbH, Biewerer Straße 15, 54293 Trier geltend
machen. Nach Fristablauf können Sie Ansprüche nur geltend
machen, wenn Sie ohne eigenes Verschulden gehindert waren, diese
Frist einzuhalten. Alle Ansprüche aus dem Reisevertrag verjähren
1 Jahr nach dem Tag, an dem die Reise laut Vertrag endet. Schweben
Verhandlungen über von Ihnen erhobene Ansprüche, ist die
Verjährung gehemmt, bis Sie oder wir die Fortsetzung der Verhandlungen
verweigern. Ansprüche aus unerlaubten Handlungen verjähren
in 3 Jahren.
11.
Gesetzliche Bestimmungen
Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere
die Vorschriften des Reisevertragsgesetzes in der Fassung der §
651a ff. BGB
12.
Reisebedingungen der im Katalog genannten Veranstalter
Die firmenspezifischen Reisebedingungen der im Katalog vertretenen
Veranstalter ergänzen die hier niedergelegten Reisevereinbarungen.
Sollten solche fehlen bzw. vom RV dem Kunden nicht zur Kenntnis
gebracht werden, gelten die Reisevereinbarungen dieses Katalogs.
13.
Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen-, Flug- und Gesundheitsvorschriften
Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung
der Reise wichtigen Vorschriften (Paß-, Visa-, Zoll-, Devisen-,
Flug- und Gesundheitsvorschriften) selbst verantwortlich.
Der RV haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den
Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung,
wenn der Reisende den RV mit der Besorgung beauftragt hat, außer
wenn der RV die Verzögerung zu vertreten hat. Alle Nachteile,
insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der
Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des
Reisenden, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder
Nichtinformation des RV bedingt sind. Der Reisende sollte sich über
Infektions- und Impfschutz- sowie andere Prophylaxemaßnahmen
rechtzeitig informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat eingeholt
werden. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern,
reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, Tropenmedizinern, reisemedizinischen
Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche
Aufklärung, wird verwiesen.
14.
Außergewöhnliche Umstände
Bei schlechten Wetter- und/oder Straßenbedingungen behält
sich der RV das Recht vor, den Tourenverlauf kurzfristig zu verändern
oder andere, als im Programm genannte Fahrzeuge einzusetzen. Der
RV haftet nicht für zusätzliche Kosten, die den Reisenden
durch die genannten Umstände entstehen.
15.
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrags hat nicht
die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrags zur Folge.
16.
Gerichtsstand
Der Reisende kann den RV nur an dessen Sitz verklagen. Für
Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz
des Reisenden maßgeblich, es sei denn, die Klage richtet sich
gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand
im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrags
Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland
verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort
zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen
ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgebend.
Veranstalter:
Boomerang
Reisen GmbH, Biewerer Straße 15, 54293 Trier
Geschäftsführer:
Andreas
Macherey
|