AGB der Boomerang Reisen Gmbh
Stand: 01.08.2004

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1. Abschluss des Reisevertrags
Die Anmeldung kann bei Ihrem Reisebüro oder direkt beim Reiseveranstalter (RV) erfolgen.
Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem RV den Abschluss eines Reisevertrags verbindlich an. Die Anmeldung erfolgt für den Anmeldenden und alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen einsteht. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den RV mit Zusendung der Reisebestätigung, zustande. Enthält die Reisebestätigung dem Reisenden zumutbare Abweichungen von der Anmeldung, so ist RV 10 Tage an das neue Angebot gebunden. Der Reisevertrag kommt auf der Grundlage des neuen Angebotes zustande, wenn das Angebot innerhalb dieser Frist angenommen wird.

2. Zahlungsbedingungen
Mit Vertragsschluss wird gegen Aushändigung der Reisebestätigung und des Sicherungsscheins eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises fällig. Die Restsumme wird 4 Wochen vor Reisebeginn fällig, nach deren Eingang Sie Ihre Reiseunterlagen umgehend erhalten. Diese Regelung garantiert Ihnen den rechtzeitigen Erhalt Ihrer Reiseunterlagen per GPS. Wird die Zahlungsfrist von 4 Wochen nicht eingehalten, ist der RV berechtigt, die gesonderte Zustellung Ihrer Unterlagen in Höhe von EUR 36 in Rechnung zu stellen.
Bei Buchung innerhalb von 35 Tagen vor Reiseantritt, wird der gesamte Reisepreis sofort mit der Anmeldung gegen Aushändigung der Reisebestätigung und des Sicherungsscheins fällig.

3. Leistungen
Für die Reiseleistungen sind grundsätzlich die Leistungsbeschreibungen im Katalog des Reiseveranstalters, sowie die hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung maßgeblich. Der RV behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die der Reisende selbstverständlich vor der Buchung informiert wird. Zusätzliche Vereinbarungen, die den Umfang der vertraglichen Leistungen erweitern, sind vom RV ausdrücklich zu bestätigen. Leistungen, die vom Kunden nicht in Anspruch genommen werden, können im Allgemeinen nicht erstattet werden.

4. Leistungs- und Preisänderung
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrags, die nach Vertragsabschluß notwendig werden und die nicht vom RV wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, wenn die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Aufgrund langfristiger Planungen behält sich der RV das Recht vor, Fluggesellschaften, Beherbergungsbetriebe in derselben Kategorie oder Rundreiserouten zu ändern, falls dies aus operationellen und organisatorischen Gründen nötig sein sollte. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Der RV ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
Boomerang Reisen behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren entsprechend wie folgt zu ändern. Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann der Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöht werden:
a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann vom Kunden der Erhöhungsbetrag verlangt werden.
b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Der sich so ergebende Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann vom Kunden verlangt werden.
Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren uns gegenüber erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.
Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für uns nicht vorhersehbar waren.
Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises werden wir Sie unverzüglich informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5% sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurück zu treten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn Boomerang Reisen in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis aus dem Angebot anzubieten. Die Rechte sind vom Kunden unverzüglich nach Erklärung der Preiserhöhung geltend zu machen.

5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen und Ersatzpersonen
a) Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim RV. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann der RV Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Für die Annullierung von Festanmeldungen gelten die nachstehenden Sätze im Verhältnis zum Reisepreis laut Reisebestätigung. Bei allen Stornos:

bis 30 Tage vor Reiseantritt 15%
ab 29 - 22 Tage vor Reiseantritt 20%
ab 21 -15 Tage vor Reiseantritt 30%
ab 14 - 7 Tage vor Reiseantritt 55%
ab 6 Tage vor Reiseantritt 65%
ab 2 Tage vor Reiseantritt 80%

Der Ersatzanspruch ist unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendung und der möglichen anderweitigen Verwendung pauschalisiert. Dem Kunden bleibt unbenommen, nachzuweisen, dass kein oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind, als in den vorgenannten Pauschalen ausgewiesen sind.
b) Bei Free and Easy, Flag, Big 4 und Best Western Hotelgutscheinen erheben wir bei Rücktritt von der Buchung eine Gebühr von EUR 26,- pro Gutschein. Bei Erstattung nicht genutzter Gutscheine wird eine Bearbeitungsgebühr von EUR 26,- pro Buchungsvorgang erhoben.
c) Bei Mietwagen erheben wir eine Gebühr von EUR 26,- pro Gutschein bis 1 Tag vor Reisebeginn.
d) Umbuchung durch den Reisenden: Bei bereits von uns bestätigten Buchungen, bei individuell ausgearbeiteten Reisen und bei Anschlussprogrammen werden auf Kundenwunsch Umbuchungen vorgenommen (z.B. anderes Hotel, andere Mietwagenkategorie, anderer Reisetermin, etc.). Pro Umbuchungsvorgang wird eine Umbuchungsgebühr in Höhe von EUR 25.- pro bereits bestätigter, jetzt geänderter Position zuzüglich der notwendigen Fax-, und Telefongebühren in Rechnung gestellt.
e) Ersatzpersonen: Bis zum Reisebeginn kann der Kunde verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt, sofern dem keine besonderen Gründe entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende dem RV als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.

6. Rücktritt und Kündigung durch den RV
Der RV kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder diesen nach Antritt der Reise kündigen:
1.) Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise trotz Ermahnung nachhaltig stört oder sich vertragswidrig verhält. Der RV behält jedoch den Anspruch auf den Reisepreis. Evtl. Mehrkosten durch den Rücktransport trägt der Störende selbst. Der RV muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen, sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderen Verwendung nicht in Anspruch genommener Leistungen erlangt werden, einschließlich eventueller Erstattungen durch Leistungsträger.
2.) Bis 2 Wochen vor Reiseantritt, wenn die ausgeschriebene oder behördlich festgesetzte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, und wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen worden ist. In diesem Fall ist der RV verpflichtet, Sie unverzüglich nach Eintritt für die Voraussetzungen der Nichtdurchführung der Reise aufgetretenen Gründe, in Kenntnis zu setzen und Ihnen die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Sie erhalten den eingezahlten Reisepreis umgehend zurück.
3.) Bis 4 Wochen vor Reiseantritt, wenn die Durchführung nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für den RV deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für die Reise so gering ist, daß die für den RV im Falle einer Durchführung der Reise entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würde. Wird die Reise aus diesem Grund abgesagt, so erhält der Kunde den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Zusätzlich wird Ihm sein Buchungsaufwand pauschal erstattet, sofern er von einem Ersatzangebot, des RV, keinen Gebrauch macht.

7. Versicherungen
Empfehlenswert ist der Abschluss einer Reiserücktrittskosten-, Reisegepäck-, Reiseunfall- und Reisekran-kenversicherung. Die empfohlenen Versicherungen können Sie beim Reisebüro oder beim RV abschließen.

8. Haftung
1.) Der RV haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:
- die gewissenhafte Reisevorbereitung
- die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger
- die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen gemäß Ziff.3
- die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen, unter Berücksichtigung der jeweiligen Orts- und Landesüblichkeit.
2.) Der RV haftet für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung vertrauten Person. Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und dem Reisenden hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so kann es sich um eine Fremdleistung handeln.Der RV haftet in diesem Fall nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung selbst. Ein etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmen, auf die der Reisende ausdrücklich hingewiesen wird und die Ihm auf Wunsch zugänglich gemacht werden.
3.) Der Reiseveranstalter haftet nicht wenn die Reise durch höhere Gewalt, Naturkatastrophen, Flugzeugabstürze, Fluglinienkonkurse oder Terroranschläge verzögert wird, nicht mehr durchführbar oder nur noch bedingt durchführbar ist. Es treten die Bedingungen wie bei Punkt 5a in Kraft.
4.) Boomerang Reisen erfüllen die Bonitätskriterien des Deutschen Reisepreissicherungs Verein (DRS).

9. Beschränkung der Haftung
Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters auf Schadensersatz für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt:
a) soweit der Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt worden ist.
b) soweit der RV für einem dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungträgers verantwortlich ist.
Ein Schadensersatzanspruch gegenüber dem RV ist insoweit beschränkt, als aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadenersatz gegen die Leistungsträger ebenfalls nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann. Dies gilt nicht für Körperschäden, hier ist die Haftung unbegrenzt.

10. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Sie müssen Ihre Ansprüche mit Ausnahme von Schadensersatzansprüchen aus Verletzung von Verkehrssicherungspflichten innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vereinbarten Rückkehrdatum bei dem RV Boomerang Reisen GmbH, Biewerer Straße 15, 54293 Trier geltend machen. Nach Fristablauf können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie ohne eigenes Verschulden gehindert waren, diese Frist einzuhalten. Alle Ansprüche aus dem Reisevertrag verjähren 1 Jahr nach dem Tag, an dem die Reise laut Vertrag endet. Schweben Verhandlungen über von Ihnen erhobene Ansprüche, ist die Verjährung gehemmt, bis Sie oder wir die Fortsetzung der Verhandlungen verweigern. Ansprüche aus unerlaubten Handlungen verjähren in 3 Jahren.

11. Gesetzliche Bestimmungen
Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die Vorschriften des Reisevertragsgesetzes in der Fassung der § 651a ff. BGB

12. Reisebedingungen der im Katalog genannten Veranstalter
Die firmenspezifischen Reisebedingungen der im Katalog vertretenen Veranstalter ergänzen die hier niedergelegten Reisevereinbarungen. Sollten solche fehlen bzw. vom RV dem Kunden nicht zur Kenntnis gebracht werden, gelten die Reisevereinbarungen dieses Katalogs.

13. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen-, Flug- und Gesundheitsvorschriften
Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften (Paß-, Visa-, Zoll-, Devisen-, Flug- und Gesundheitsvorschriften) selbst verantwortlich.
Der RV haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende den RV mit der Besorgung beauftragt hat, außer wenn der RV die Verzögerung zu vertreten hat. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Reisenden, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation des RV bedingt sind. Der Reisende sollte sich über Infektions- und Impfschutz- sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat eingeholt werden. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, Tropenmedizinern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, wird verwiesen.

14. Außergewöhnliche Umstände
Bei schlechten Wetter- und/oder Straßenbedingungen behält sich der RV das Recht vor, den Tourenverlauf kurzfristig zu verändern oder andere, als im Programm genannte Fahrzeuge einzusetzen. Der RV haftet nicht für zusätzliche Kosten, die den Reisenden durch die genannten Umstände entstehen.

15. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrags hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrags zur Folge.

16. Gerichtsstand
Der Reisende kann den RV nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgeblich, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrags Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgebend.

Veranstalter:

Boomerang Reisen GmbH, Biewerer Straße 15, 54293 Trier

Geschäftsführer:

Andreas Macherey


 

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